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BG‑Verordnung in der Physiotherapie und Ergotherapie : Was bedeutet das?
Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall (zum Beispiel auf dem direkten Weg zur Arbeit) werden Ihre medizinische Behandlung und Therapie nicht von der Krankenkasse, sondern von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezahlt. In diesem Fall spricht man von einer BG‑Verordnung für Physiotherapie oder Ergotherapie, oft auch „BG‑Rezept“ genannt.

Typische Situationen sind:
- Sturz auf der Treppe im Betrieb
- Schnittverletzung an der Hand in der Werkstatt
- Fraktur des Unterarms durch einen Sturz mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit
Wichtig: Damit die Behandlung als BG‑Fall anerkannt wird, muss der Unfall als Arbeits‑ oder Wegeunfall gemeldet und von einem Durchgangsarzt erfasst werden.
Typische Hand‑ und Armverletzungen bei Arbeits- und Wegeunfällen
Gerade Hände und Arme sind im Arbeitsalltag stark gefährdet, weil wir sie ständig benutzen. Häufige Verletzungen sind zum Beispiel:
- Knochenbrüche an Hand, Handgelenk oder Unterarm (z. B. Speichenbruch, Kahnbeinbruch, Fingerbruch)
- Bandverletzungen am Handgelenk oder an den Fingern, etwa durch Umknicken oder Verdrehung beim Heben schwerer Lasten
- Sehnenverletzungen (Beuge- oder Strecksehnen), etwa durch scharfe Gegenstände oder starke Zugbelastungen
- Nerven- und Gefäßverletzungen, zum Beispiel nach tiefen Schnittverletzungen oder schweren Quetschungen
- Weichteilverletzungen, Haut‑ und Weichteildefekte oder Amputationsverletzungen an Fingern
Je nach Schwere des Unfalls kann zunächst eine Operation notwendig sein; anschließend folgt eine gezielte Nachbehandlung mit Physiotherapie und Ergotherapie, um Bewegung, Kraft und Gefühl in Hand und Arm bestmöglich wiederherzustellen.
Wer darf eine BG‑Verordnung ausstellen?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Sie möglichst schnell einen sogenannten Durchgangsarzt (D‑Arzt) aufsuchen. Ärzte sind speziell zugelassene Unfallchirurgen/Orthopäden, die auf Arbeitsunfälle spezialisiert sind und mit den Berufsgenossenschaften zusammenarbeiten.
- Sie entscheiden, welche weitere Behandlung notwendig ist und stellen die BG‑Verordnung für Physiotherapie oder Ergotherapie aus.
Bei komplizierten Verletzungen von Hand und Arm (z. B. komplizierte Frakturen, Sehnen- oder Nervenverletzungen) überweisen D‑Ärzte häufig in spezielle BG‑Kliniken oder handchirurgische Zentren, die für diese Fälle zugelassen sind.
Welche Fristen gelten bei BG‑Verordnungen?
Damit Ihre Therapie von der Berufsgenossenschaft übernommen wird, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden:
- Schneller Behandlungsbeginn: Die Therapie sollte innerhalb von 14 Tagen nach dem auf dem BG‑Rezept angegebenen Therapiebeginn starten, bei „dringendem Behandlungsbedarf“ sogar innerhalb von 7 Tagen.
- Begrenzte Laufzeit einer Verordnung: Eine BG‑Verordnung umfasst in der Regel einen Behandlungszeitraum von bis zu 4 Wochen; danach ist eine erneute ärztliche Kontrolle und ggf. neue Verordnung nötig.
- Rezept möglichst früh in der Praxis vorlegen: Das Conversio Therapiezentrum bittet, BG‑Rezepte innerhalb weniger Tage nach Ausstellung einzureichen, damit rechtzeitig Termine geplant werden können und keine Fristen verpasst werden.
Bei Hand- und Armverletzungen ist besonders wichtig, dass die Therapie früh startet, damit Gelenke nicht einsteifen und Muskeln nicht abbauen. Eine frühzeitige Physiotherapie und Ergotherapie unterstützten eine schnelle Rückkehr in Alltag und Beruf.
Welche Mitwirkungspflicht hat der Patient?

Damit die BG die Kosten übernimmt, haben Sie als Versicherter eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet:
- Sie melden den Arbeits- oder Wegeunfall Ihrem Arbeitgeber und lassen ihn medizinisch dokumentieren (D‑Arzt).
- Sie halten Therapie‑, Arzt- und Kontrolltermine ein und sagen nur in wirklichen Notfällen rechtzeitig ab.
- Sie befolgen die medizinischen Empfehlungen, z. B. das Tragen einer Schiene, Schonung, Eigenübungen für Hand und Arm.
- Sie machen gegenüber Arzt, BG und Arbeitgeber vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang und zu Ihren Beschwerden.
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt – etwa indem wichtige Untersuchungen oder verordnete Behandlungen grundlos verweigert werden –, muss im Extremfall mit Leistungskürzungen der Unfallversicherung rechnen.
Welche Mitwirkungspflicht hat der Arbeitgeber?
Auch Ihr Arbeitgeber hat Pflichten im Rahmen eines BG-Falls:
- Er muss Arbeitsunfälle und Verdacht auf Berufskrankheiten der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
- Er unterstützt Sie bei der Wiedereingliederung, z. B. durch Freistellung für notwendige Arzt- und Therapietermine, insbesondere bei längerer Hand‑ oder Armtherapie.
- Er setzt von der BG empfohlene Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen um, zum Beispiel ergonomische Anpassungen des Arbeitsplatzes.
Ziel ist immer, dass Sie nach Ihrer Hand- oder Armverletzung möglichst sicher und dauerhaft in Ihren Beruf zurückkehren können
Wie unterstützt Sie das Conversio Therapiezentrum bei BG-Fällen?
Im Conversio Therapiezentrum begleiten wir Sie nach Hand- und Armverletzungen auf Ihrem Weg zurück in Beruf und Alltag.
Unsere Angebote bei BG-Verordnungen:
- Individuelle Physiotherapie zur Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Koordination von Hand, Handgelenk und Arm
- Ergotherapie mit Fokus auf Alltagsfunktionen – Greifen, Tragen, Schreiben, feinmotorische Tätigkeiten
- Narbenbehandlung und Weichteilbehandlung, Sensibilitätstraining und ergonomische Beratung für den Arbeitsplatz
Wir arbeiten eng mit den behandelnden D‑Ärzten, Handchirurgen und Berufsgenossenschaften zusammen, damit Ihre Behandlung medizinisch sinnvoll, formal korrekt und fristgerecht abläuft.
Ihr nächster Schritt nach Hand- oder Armverletzung
- Hatten Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall mit Verletzung an Hand oder Arm?
- Liegt Ihnen bereits ein BG‑Rezept für Physiotherapie oder Ergotherapie vor?
Dann können Sie sich direkt bei uns im Conversio Therapiezentrum melden. Bringen Sie bitte Ihre BG‑Verordnung und – wenn vorhanden – Berichte des Durchgangsarztes oder der Klinik mit. So können wir schnell einen individuell passenden Therapieplan erstellen und Sie sicher zurück in Ihren Alltag begleiten.




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