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Gesetzliche Zuzahlung im Conversio Therapiezentrum – das sollten Patient:innen wissen
Im Conversio Therapiezentrum möchten wir transparent machen, welche Kosten bei einer Behandlung in der Physiotherapie und Ergotherapie auf Sie zukommen. Viele Patient:innen sind unsicher, warum sie trotz Kassenrezept etwas zuzahlen müssen und wie sich diese Beträge genau zusammensetzen. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte rund um die gesetzliche Zuzahlung – verständlich und praxisnah.

Wer muss in Physiotherapie und Ergotherapie zuzahlen?
Grundsätzlich gilt:
- Gesetzlich versicherte Patient:innen ab 18 Jahren sind zuzahlungsverpflichtet.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von Zuzahlungen befreit.
Die Behandlung im Conversio Therapiezentrum wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegt. Die gesetzliche Zuzahlung ist kein zusätzliches Honorar des Therapiezentrums, sondern gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der Abrechnung mit den Krankenkassen.
Wie berechnet sich die gesetzliche Zuzahlung?

Die Zuzahlung ist für Physiotherapie und Ergotherapie gleich geregelt und setzt sich immer aus zwei Teilen zusammen:
- 10% der gesamten Behandlungskosten der Verordnung
- zusätzlich 10 € pro Rezept (Rezeptgebühr)
Ein Beispiel:
- Sie erhalten ein Rezept über 6 x Krankengymnastik oder 10 x Ergotherapie.
- Für diese Verordnung ist von der Krankenkasse ein fester Vergütungssatz hinterlegt.
- Davon zahlen Sie 10% plus einmalig 10 € Rezeptgebühr.
Den restlichen Betrag rechnet das Conversio Therapiezentrum direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Zuzahlung wird in der Regel zu Beginn der Behandlungsserie fällig. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung, damit Sie Ihre Zuzahlungen bei der Krankenkasse nachweisen können (z. B. für eine Befreiung).
Für welche Leistungen gilt die Zuzahlung?
Zuzahlungspflichtig sind alle verordneten Heilmittel in der Physiotherapie und Ergotherapie, zum Beispiel:
Physiotherapie:
o Krankengymnastik (KG)
o Manuelle Therapie (MT)
o Manuelle Lymphdrainage (MLD)
o Krankengymnastik am Gerät (KGG)
o physikalische Maßnahmen (z. B. Wärme‑, Kälte‑ oder Elektrotherapie), wenn verordnet
Ergotherapie:
o motorisch‑funktionelle Behandlungen
o sensomotorisch‑perzeptive Behandlungen
o neuropsychologisch‑orientierte Behandlungen
o psychisch‑funktionelle Behandlungen
Nicht betroffen sind reine Selbstzahler‑Angebote, Präventionskurse oder zusätzliche Wellness‑Leistungen. Diese werden komplett privat gezahlt und unterliegen nicht der gesetzlichen Zuzahlung.
Befreiung von der Zuzahlung – wer kann sich befreien lassen?
Viele Patient:innen können sich von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien lassen, wenn sie eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen. Die wichtigsten Punkte:
- Die Belastungsgrenze liegt in der Regel bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens.
- Für chronisch Kranke gilt meist eine reduzierte Grenze von 1%.
- Erreichte Zuzahlungen müssen gegenüber der Krankenkasse mit Quittungen nachgewiesen werden.
Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Sie erhalten dann eine Befreiungsbescheinigung (z. B. für den Rest des Kalenderjahres) und zahlen im Conversio Therapiezentrum keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen mehr für verordnete Leistungen.
Praktische Tipps für Patient:innen im Conversio Therapiezentrum
Damit Sie Ihre Zuzahlungen gut im Blick behalten, empfehlen wir:
- Quittungen für alle Zuzahlungen sammeln (Arztpraxen, Apotheken, Krankenhaus, Physiotherapie, Ergotherapie).
- Frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist.
- Bei absehbar vielen Behandlungen (z. B. chronische Erkrankungen, längere Reha‑Phasen) möglichst früh im Jahr eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Gerne unterstützen wir Sie im Conversio Therapiezentrum, indem wir Ihnen Quittungen ausstellen und offene Fragen zur Zuzahlung im Praxisalltag erläutern.
Wie bezahlen Sie Ihre Zuzahlung im Conversio Therapiezentrum?
Ihre gesetzliche Zuzahlung können Sie bei uns bequem begleichen.
Je nach Standort des Conversio Therapiezentrums bieten wir in der Regel folgende Möglichkeiten an:
- Barzahlung an der Rezeption
- Zahlung per EC‑/Girokarte
Fazit: Transparenz und Unterstützung bei der Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung in Physiotherapie und Ergotherapie ist für viele Patient:innen zunächst verwirrend. Im Conversio Therapiezentrum legen wir Wert auf Transparenz: Sie erfahren bei Ihrem ersten Termin, ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung anfällt, ob eine Befreiung möglich sein könnte und welche Schritte dafür nötig sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zuzahlungsbefreit werden können oder wie Sie die Belastungsgrenze Ihrer Krankenkasse erreichen, sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtigen Informationen einzuholen und Ihre Unterlagen vollständig zusammenzustellen.




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